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Aktualisiert:
2005-10-22

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Wissenswertes

Was unsere ausländische Kunden wissen sollten über Immobilienerwerb in Ungarn


-Der Erwerb von ungarischen Immobilien für Ausländer ist möglich, aber die Erlaubnis von Verwaltungsamt ist nötig.

-Nach dem Kaufentscheid wird ein Vorvertrag abgeschlossen. Darin werden schon alle Kaufbedingungen definiert (Preis, Übertragungskosten und Steuern, Zahlungskonditionen...)

Der Vorvertrag is mit einer Anzahlung "Kapara" verbunden, die in der Höhe von 10 bis 15 Prozent von der Kaufpreis üblich ist. Diese regelt: der

Käufer verliert die geleistete Anzahlung, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Frist den Restbetrag zahlt.

Der Verkäufer muss dagegen die doppelte Höhe der Anzahlung an der Käufer zahlen, wenn er das Objekt während des Zeitraumes anderwertig verkauft.

Der Vorvertrag soll zum Verwaltungsamt geschickt, um den Erwerb zu bewilligen.

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