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Was
unsere ausländische Kunden wissen sollten über
Immobilienerwerb in Ungarn
-Der
Erwerb von ungarischen Immobilien für Ausländer
ist möglich, aber die Erlaubnis von Verwaltungsamt
ist nötig.
-Nach
dem Kaufentscheid wird ein Vorvertrag abgeschlossen.
Darin werden schon alle Kaufbedingungen definiert
(Preis, Übertragungskosten und Steuern, Zahlungskonditionen...)
Der
Vorvertrag is mit einer Anzahlung "Kapara"
verbunden, die in der Höhe von 10 bis 15 Prozent
von der Kaufpreis üblich ist. Diese regelt:
der
Käufer
verliert die geleistete Anzahlung, wenn er nicht
innerhalb der vereinbarten Frist den Restbetrag
zahlt.
Der
Verkäufer muss dagegen die doppelte Höhe der
Anzahlung an der Käufer zahlen, wenn er das
Objekt während des Zeitraumes anderwertig verkauft.
Der
Vorvertrag soll zum Verwaltungsamt geschickt,
um den Erwerb zu bewilligen.
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